Seit 1998 wird der Solidaritätszuschlag in heutiger Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Bemes-sungsgrundlage beim Abzug vom Arbeitslohn ist die jeweilige Lohnsteuer.
Der Mindestlohn 2021 steigt. Bereits Ende Juni 2020 hat sich die Mindestlohnkommission auf einen höheren Mindestlohn 2021 geeinigt. Neu ist allerdings, dass die Mindestlohnkommission gleich zwei Erhöhungen für den Mindestlohn 2021 verkündet…