Angestellte müssen ihren Urlaub noch im laufenden Kalenderjahr nehmen, da sonst laut dem Bundesurlaubsgesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG) der Urlaubsverfall droht. In europakonformer Auslegung heißt das…
Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im Handwerk beträgt ab dem 1. Januar 2023: 620,00 EUR. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge.